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Zertifizierungsverfahren

Für eine Zertifizierung als "Singende Gesundheitseinrichtung/Singendes Krankenhaus" müssen die untenstehenden Zertifizierungsrichtlinien eingehalten werden. Hierüber schließen wir mit der Einrichtung eine schriftliche Vereinbarung ab. Das Singangebot muss durch eine Person durchgeführt werden, die unsere Weiterbildung bzw. einen Teil hiervon besucht hat, so dass das gemeinsame Singen unseren Qualitätsstandards entspricht.

Die Einrichtung muss vor der Zertifizierung Mitglied unseres Netzwerks werden und entrichtet einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 250 Euro, ermäßigt bei kleinen Einrichtungen 125 Euro.

Wir empfehlen, die Übergabe der Zertifizierung öffentlichkeitswirksam durch die Presseabteilung der Einrichtung begleiten zu lassen. Hierzu gehört ein feierlicher Rahmen, in dem die Urkunde von einer Person unseres Netzwerks unter Anwesenheit von Pressevertretern überreicht wird. Ein Fachvortrag über die gesundheitsfördernden Wirkungen des Singens und die Vorstellung unseres Netzwerks runden den fachlichen Teil ab. Gemeinsame Singeinlagen und ein musikalisches Begleitprogramm sorgen für einen gelungenen Praxistransfer. Wir unterstützen Sie gerne bei der Planung der Zertifizierungsfeierlichkeiten, für das ein kleines finanzielles Budget vorgehalten werden sollte.

Gemeinsam mit Ihrem Antrag auf Zertifizierung senden Sie bitte die schriftliche Vereinbarung über die Einhaltung der Zertifizierungsrichtlinien an unsere Geschäftsstelle:

Singende Krankenhäuser e.V.
Sonja Heim
Rostocker Str. 2
88250 Weingarten